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Auftrag der Kindertagesstätte

Der Auftrag der Kindertagesstätte ergibt sich zunächst aus unserem Verständnis vom Menschen, wie es im Leitbild dargelegt ist.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz nennt die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit als gesetzlichen Auftrag. Die Aufgabe besteht generell in der Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Neben dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt es noch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz). In ihm wird der gesetzliche Auftrag genauer differenziert.

Die Kindertagesstätte soll insbesondere:

  1. die Gesamtentwicklung des Kindes fördern (soziale, persönliche und intellektuelle Fähigkeiten),
  2. die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen,
  3. seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern,
  4. soziale Benachteiligungen möglichst ausgleichen.

Die Kindertagesstätte dient somit als eigenständige Erziehungs- und Bildungseinrichtung für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Neben den allgemein gehaltenen gesetzlichen Vorgaben legen wir in unserer Einrichtung besonderen Wert auf die Förderung von Selbstwertgefühl, Selbstständigkeit, Selbstverantwortung, Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit. Die Kinder sollen insbesondere die Möglichkeit erhalten:

  1. in ihren Stärken unterstützt und in ihren Defiziten und Behinderungen angenommen zu werden,
  2. Zeit und Raum zur Verfügung zu haben, damit sie Platz für eigene Gestaltungsideen entwickeln können,
  3. Platz für gegenwärtig belastende und unverarbeitete Erlebnisse und Erfahrungen im Spiel ausleben zu können,
  4. durch aktives Handeln und Mitwirken am pädagogischen, therapeutischen Angebot, das gegenwärtige Leben und ihre Umwelt gefühlsmäßig begreifen und einordnen zu können,
  5. ihre Identität auszubauen und weiterzuentwickeln,
  6. Konfliktsituation zu bewältigen,
  7. Sicherheit und Verläßlichkeit zu erfahren.

Um den Kindern dies zu ermöglichen, müssen unserer Ansicht nach mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss den Kindern ein eigener Entwicklungszeitraum zugestanden werden, in dem sie sich bewegen können und ihre Bedürfnisse ernst genommen und respektiert werden. Weiterhin bedarf es sensibler und verständnisvoller Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation im pädagogischen, pflegerischen sowie therapeutischen Bereich.

Die Kindertagesstätte sollte kein Ort sein, an dem Kinder vorwiegend Sachkenntnisse erwerben, sondern es sollten vielmehr die Grundlagen für späteren Bildung und Wertschätzung geschaffen werden.

Kinder sollen insbesondere in unserer Einrichtung

  1. in ihrem Wissensdrang und ihrer Neugierde unterstützt und ermuntert werden,
  2. Vorhaben umsetzen können
  3. Freude am Lernen entwickeln
  4. ihr Aktivitätspotential und ihren Spieldrang ausleben können,
  5. motiviert werden, sich mit verschiedenen Situationen auseinanderzusetzen und verschiedene Kompetenzen, wie die Fähigkeit zu Überlegen, zu Begreifen und zu Verstehen zu erlangen.

Der spätere Erfolg des schulischen Lernens hängt entscheidend davon ab, wie Kindern Neugierde zugestanden wird und inwieweit sie Spaß am Lernen entwickeln.

Aus unserem christlichen Menschenverständnis ist religiöse Erziehung für uns wichtig. Wir legen Wert darauf, den Kindern menschliche Wertschätzungen wie z. B. Anerkennung, Verständnis, Mitmenschlichkeit, Fürsorge und kulturelle Umgangsformen im täglichen Miteinander zu vermitteln. In unserer Einrichtung treffen verschiedene Nationalitäten und somit unterschiedliche Kulturen aufeinander. Wir sehen darin eine Chance, voneinander zu lernen, gemeinsam Unterschiede zu erleben und Besonderheiten schätzen zu lernen.

Kontakt

Portraitbild von Franz-Josef  Berntzen
Franz-Josef Berntzen
St.-Barbara-Straße 2
59510 Lippetal-Hultrop

02527 / 690
Email senden berntzen (a) caritas-soest (Punkt) de
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