Inhalt
Rahmenbedingungen der Einrichtung
Träger der Einrichtung
Der Träger der Einrichtung ist der Caritasverband für den Kreis Soest e. V.
Einzugsgebiet
Einzugsgebiet für die Kinder mit Behinderung sind Teile der Kreise Soest und Warendorf, für die nicht behinderten Kinder die Ortsteile Hultrop und Heintrop-Büninghausen der Gemeinde Lippetal.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit der Regelgruppe in der Einrichtung ist Montag bis Freitag von 7.30 - 16.30 Uhr. Die Kinder mit Behinderung besuchen die Einrichtung Montag und Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 - 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 14.00 Uhr.
Räumlichkeiten
Die Einrichtung weist 6 Gruppenräume mit teilweise Nebenräumen auf. Weiterhin verfügt sie über eine Gymnastikhalle, Therapieschwimmbad, Therapie-Reithalle, Airtrampraum, Spielplatz, Snoezelraum, Räume für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Wasch- und Toilettenräume, Küche, Kinderküche, Büro, Mitarbeiterraum sowie ein pädagogisch-therapeutisches Foyer.
Gruppengröße und Belegung der Gruppen
Es gibt 5 Gruppen mit je 8 Kindern mit Behinderung und 1 Gruppe mit 25 Kindern ohne Behinderung. Die Gruppen sind nach Alter, Geschlecht und nach Behinderungsbildern gemischt. Die Kinder werden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr aufgenommen und verbleiben in der Regel bis zum Schuleintritt in der Einrichtung.
Personelle Besetzung
In jeder Gruppe sind jeweils zwei pädagogische Fachkräfte. In den Gruppen der Kinder mit Behinderung arbeiten auch je ein Zivildienstleistender sowie Praktikanten/innen mit. Die Gruppe für die nicht behinderten Kinder ist zusätzlich mit einer Erzieherin im Anerkennungsjahr besetzt.
Unser Team besteht insgesamt aus pädagogischen, pflegerischen und therapeutischen Mitarbeitern. Im Therapiebereich arbeiten Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und eine Gymnastiklehrerin/Reittherapeutin. Weiterhin sind eine Krankenschwester, stundenweise eine Diplom-Psychologin und auf Honorarbasis zwei Kinderärzte tätig.
Aufnahme der Kinder
Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung ist ein ärztliches oder amtsärztliches Gutachten, das entweder eine vorhandene oder drohende körperliche Behinderung attestiert. Darüber hinaus muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 12 beim zuständigen Jugendamt des Kindes gestellt werden.
Die Aufnahme der nicht behinderten Kinder wird über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt.
Fahrdienst
Die Kinder mit Behinderung werden durch unseren hauseigenen oder einen externen Fahrdienst von zu Hause abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht.
Verpflegung
Die Kinder bringen ein Frühstück von zu Hause mit, Getränke wie Vollmilch, Mineralwasser, Tee, Saft stellt die Einrichtung ausreichend zur Verfügung. An einem Tag in der Woche besteht die Möglichkeit, dass die Kinder je nach ihren Fähigkeiten ihr Frühstück selbst zubereiten. Bei besonderen Anlässen und Feiern wird das Frühstück von den Mitarbeitern der Gruppen und in Absprache mit den Eltern organisiert.
Das Mittagessen wird aus einer Großküche bezogen. Wir können täglich aus 2 - 3 Mittagsgerichten eine kindgerechte, abwechslungsreiche und ernährungsbewußte Mahlzeit auswählen. Die Küche ist auch in der Lage, spezielle Diätmahlzeiten für entsprechende Bedürfnisse anzufertigen.
Ferienfreizeiten
Die Ausführung einer Ferienfreizeit unterliegt bestimmten Kriterien. Diese werden vor Beginn einer Freizeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten besprochen.
Kontakt
Franz-Josef BerntzenSt.-Barbara-Straße 2
59510 Lippetal-Hultrop
02527 / 690
Email senden berntzen (a) caritas-soest (Punkt) de
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