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Beratung zur Pflegeversicherung
Tritt altersbedingt, durch einen Unfall und/oder krankheitsbedingt eine Pflegebedürftigkeit ein, können Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Bevor die Pflegekasse zahlt, wird sie erst prüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Pflegeleistungen und deren Höhe sind von der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und deren Umfang abhängig. Zur Überprüfung wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beauftragt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen von 0 – IV eingeteilt. Die Anträge zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit sollten rechtzeitig gestellt werden, da bei einem positiven Bescheid erst mit Datum der Antragsstellung gezahlt wird.
Je nachdem, ob der zu Pflegende zu Hause durch einen Pflegedienst oder Angehörige versorgt wird oder in einem Seniorenwohnheim lebt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten entsprechend der Einstufung bis zu einem jeweiligen Höchstbetrag.
Unsere Sozialstationen beraten Sie gern bei der Beantragung der entsprechenden Leistungen und stehen Ihnen auch bei allen konkreten Fragen rund um die Pflege zur Verfügung.
Pflegestützpunkt Lippetal
Zusätzlich unterhalten wir im St. Ida Stift (Nordwalder Str. 15, 59510 Lippetal-Hovestadt) den Caritas Pflegestützpunkt Lippetal, in dem wir regelmäßig beratend tätig sind.
Sie erreichen uns dort persönlich vor Ort
- dienstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
- donnerstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
- sowie telefonisch unter 02923 / 98 15 02
Kontakt
Osthofenstr. 35a
59494 Soest
02921 / 35 90-80
Email senden heckmann (a) caritas-soest (Punkt) de
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