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Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegesachleistungen bzw. Pflegegeld sind möglich, wenn der zu Pflegende zu Hause durch Pflegedienste oder Angehörige versorgt wird.
Pflegesachleistungen werden von der Pflegekasse bezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen zu Hause versorgt:
Entsprechend den abgerechneten Leistungen übernimmt die Pflegekasse bei
- Pflegestufe I 440,- Euro
- Pflegestufe II 1040,- Euro
- Pflegestufe III 1510,- Euro
- Pflegestufe IV
oder Härtefall 1918,- Euro
Als Härtefall werden Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe III bezeichnet, deren Pflegebedarf so außergewöhnlich hoch ist, dass er über die Stufe III noch hinausgeht. Die Anerkennung als Härtefall ist aber äußerst selten und liegt zurzeit statistisch unter einem Prozent.
Die Pflegesachleistungen werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sollten vom Pflegedienst weniger Leistungen berechnet werden, als in der jeweiligen Pflegestufe möglich, so kann ergänzend das Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn Angehörige (oder auch andere Ehrenamtliche) die Pflegebedürftigen zu Hause versorgen.
Das Pflegegeld beträgt bei
- Pflegestufe I 225,- Euro
- Pflegestufe II 430,- Euro
- Pflegestufe III 685,- Euro
Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegekraft. Die Pflegekasse übernimmt aber ergänzende Leistungen zur sozialen Absicherung der ehrenamtlichen Pflegepersonen, sofern diese 14 Stunden pro Woche pflegerisch tätig sind. So werden von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung und Unfallversicherung gezahlt.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Diese so genannten Kombinationsleistungen errechnen sich nach prozentualen Anteilen:
Wird zum Beispiel ein Angehöriger eines Pflegebedürftigen in Stufe II von der Sozialstation bei der Pflege unterstützt und werden dafür von den Pflegesachleistungen in Höhe von 980,- Euro nur 50 %, also 490,- Euro, verbraucht, so erhält der Pflegebedürftige die verbliebenen 50% vom Pflegegeld (bei Stufe II sind dies 430,- Euro), also 215,- Euro.
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Osthofenstr. 35a
59494 Soest
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