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Pflegetagebuch

Zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfehlen wir, ein Pflegetagebuch über mehrere Wochen (mind. 14 Tage) zu führen. Durch das Pflegetagebuch wird ein detaillierter Überblick über den Hilfebedarf und Zeitaufwand der Pflege festgehalten. Die Zeiten, die für die sog.  Katalogverrichtungen hinterlegt werden, sind in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt. Es wird dabei die Zeit zu Grunde gelegt, die eine Laienpflegekraft für die Verrichtung und Hilfestellung benötigt. Es wird  also nicht zwischen professioneller Kraft und Angehörigen unterschieden. Diese Zeiten können sich aber durchaus aus der individuellen Pflege- und Krankheitssituation (z. B. durch Altersverwirrtheit, Depressionen, Aggressionen oder durch eine Parkinsonerkrankung, etc.) und durch verschiedene Hilfeformen (Beaufsichtigung, Anleitung, Aktivierung, etc.) verlängern. Die individuelle Pflegesituation sollte in dem Pflegetagebuch festgehalten und  bei der Begutachtung dargelegt werden, damit sie bei den Zeiten für die Verrichtungen von der Pflegekasse anerkannt wird.

Da die Mitarbeiter/innnen des MDK bei ihrem Besuch nur eine „Momentaufnahme“ aus dem Alltag des Pflegebedürftigen erleben, kann das Pflegetagebuch zu einer umfassenden Einschätzung beitragen. Ein Vordruck für das Pflegetagebuch erhalten Sie in der Regel auf Nachfrage bei der Pflegekasse. Meistens ist dort ein Raster mit den anzuerkennenden Verrichtungen des täglichen Lebens vorgegeben.

Kontakt

Ralf Heckmann
Osthofenstr. 35a
59494 Soest

02921 / 35 90-80
Email senden heckmann (a) caritas-soest (Punkt) de
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