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Sozialrechtliche Beratung

In vielen Fällen decken die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung nicht vollständig die Kosten einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege.

Gerne beraten wir Sie mit unserer sozialrechtlichen Beratung, ob bei Ihnen ggfs. der Sozialhilfeträger die Finanzierung eines verbleibenden Eigenanteils übernehmen kann und unterstützen Sie bei einer entsprechenden Antragsstellung.

Kontakt

Ingrid Prasuhn
Osthofenstr. 35a
59494 Soest

02921 / 35 90-95

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