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Sozialrechtliche Beratung
In vielen Fällen decken die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung nicht vollständig die Kosten einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege.
Gerne beraten wir Sie mit unserer sozialrechtlichen Beratung, ob bei Ihnen ggfs. der Sozialhilfeträger die Finanzierung eines verbleibenden Eigenanteils übernehmen kann und unterstützen Sie bei einer entsprechenden Antragsstellung.

