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Rechtliches

Im Rahmen unseres Angebots „Caritas24 - zuhause gut betreut“ unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungskraft, treten aber weder als Arbeitsvermittler auf noch werden wir Arbeitgeber dieser Personen.

Die Arbeitsvermittlung erfolgt im Rahmen der gültigen Rechtsordnung über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit. Bei Bedarf und nach Absprache sind wir Ihnen beim Ausfüllen der Anträge an die ZAV behilflich; insbesondere können wir Ihnen von unseren polnischen Partnern ausgebildete Arbeitskräfte benennen, die Sie über die ZAV anfordern können.

Voraussetzung für die Arbeitsvermittlung durch die ZAV ist eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit oder Erblindung.

Arbeitgeber wird nicht die Caritas, sondern die zu betreuende Person bzw. ein Angehöriger, die demnach auch für das Anmelden des Arbeitsverhältnisses beim Finanzamt bzw. den Sozialversicherungen verantwortlich ist. Auch hierbei können wir Ihnen bei Bedarf behilflich sein bzw. Ihnen einen geeigneten Steuerberater empfehlen.

Außer der Bezahlung, die sich an dem für ausländische Betreuungskräfte gültigen Tarifvertrag orientieren muss, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, der Betreuungskraft freie Kost und Unterkunft zu stellen.

Kontakt

Portraitbild von Evelyn  Kantimm u.a.
Evelyn Kantimm u.a.
Osthofenstr. 35a
59494 Soest

02921 / 3590-90
Email senden caritas24 (a) caritas-soest (Punkt) de
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