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Häusliche Pflege nach der Pflegeversicherung
Ergänzend zur vom Arzt verordneten häuslichen Krankenpflege bieten die Caritas-Sozialstationen auch die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen an.
Soweit diese in eine Pflegestufe eingeordnet wurden, übernimmt die jeweilige Pflegekasse die anfallenden Kosten bis zu einem entsprechenden Höchstbetrag.
Neben der direkten pflegerischen Versorgung können begrenzt auch hauswirtschaftliche Aufgaben übernommen werden.
Unterscheidung Krankenkasse / Pflegekasse
Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die Finanzierung der Pflegeangebote auf die beiden Institutionen" Krankenkasse" und "Pflegekasse" aufgeteilt.
Krankenkasse
Die Krankenkassen sind zuständig für die Behandlung von (heilbaren) Krankheiten. Sie tragen aufgrund einer entsprechenden ärztlichen Verordnung (Rezept) alle Ausgaben für die medizinische und pflegerische Versorgung von Patienten, wobei diese in der Regel einen begrenzten Eigenanteil selber tragen müssen.
Pflegekasse
Die Pflegekassen sind hingegen für die Finanzierung der dauerhaft anfallenden Versorgung von Pflegebedürftigen zuständig. Damit die Pflegekasse zur Zahlung verpflichtet ist, nimmt diese aufgrund einer medizinischen Untersuchung eine Einstufung in eine sogenannte Pflegestufe (0-IV) vor. Von dieser Einstufung hängt dann die Höhe der jeweiligen Zahlung ab.
Ausführliche Informationen über die Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auf unser Internet-Seite im Menüpunkt Pflegeberatung.
Darüber hinaus steht Ihnen aber auch jede Caritas-Sozialstation für Ihre Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.
Kontakt
Osthofenstr. 35a
59494 Soest
02921 / 35 90-80
Email senden heckmann (a) caritas-soest (Punkt) de
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