Ihre Spende für hilfebedürftige Menschen
In solchen Situationen suchen viele Menschen Rat und Unterstützung bei der Caritas. Und sie wissen, dass sie bei uns nicht alleingelassen werden.
Manchmal ist es notwendig, mit Geld zu helfen, wenn z. B. durch Krankheit, Unfall, Umzug oder eine Energiekostennachzahlung keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Daher gründete der Vorstand des Caritasverbandes 2003 einen Sozialfonds, um schnelle und unbürokratische Hilfe für finanz- und sozialschwache Einzelpersonen und Familien ermöglichen zu können. Er ist eine Möglichkeit zur Soforthilfe - ergänzend zu den regulären staatlichen und kommunalen Mitteln. Und ergänzend zu den vielen Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Caritas.
Gelder aus dem Sozialfond werden nur nachrangig ausgezahlt. Zunächst erfolgen bei einer Anfrage eine umfassende Beratung, eine Prüfung der Notlage und gegebenenfalls die Vermittlung zu einem anderen Fachdienst.
Um umfassende Hilfe anbieten zu können, arbeiten wir mit kommunalen und anderen kirchlichen Einrichtungen zusammen.
Gelder werden als einmalige Hilfe oder als zinsloses Darlehen gewährt.
Weil manchmal nur Geld hilft, benötigen wir Ihre Unterstützung. Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende ermöglichen Sie die schnelle und unbürokratische Hilfe durch den Sozialfonds.
Wenn Sie mehr über die Verwendung der Spendengelder wissen möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen für alle Ihre Fragen selbstverständlich zur Verfügung.
Wer braucht unsere Hilfe? - Drei Beispiele
Monika B. und ihr Partner haben eine Tochter von vier Monaten. Neben Elterngeld und Kindergeld leben sie von Arbeitslosengeld II. Notwendige Arztbesuche haben erhöhte Fahrtkosten verursacht. Am Ende des Monats fehlt Geld für Lebensmittel und Babyartikel. Es werden 50 Euro ausgezahlt.
Für eine Mutter-Kind-Kur von Helena L. und ihren beiden Töchtern wird ein Eigenanteil von 220 Euro fällig. Da die Familie von einem geringen Einkommen lebt und für den Kuraufenthalt noch Kleidung für die Kinder angeschafft werden müssen, werden 50 Euro ausgezahlt.
Natascha M. ist verheiratet und hat drei Kinder. Ein Kind ist behindert. Der Ehemann hat eine Arbeitsstelle und erhält üblicherweise ein geringes Gehalt. In den letzten Monaten überwies der Arbeitgeber das Gehalt nur noch zum Teil. Als Soforthilfe werden 100 Euro sowie ein Darlehen von 120 Euro ausgezahlt.